ARAD Schutzcreme - die Pflege für Hände und Nägel

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Arbeitgeber sind aufgrund der EU Richtlinie 89/391/EWG und der EU Richtlinie 89/656/EWG sowie der Umsetzung im österreichischen Arbeitsschutzgesetz verpflichtet für ihre Arbeitnehmer wie folgt Vorsorge zu treffen.

Abschnitt IX „Sanitäre Vorrichtungen und sonstige Einrichtungen“, § 84 „Waschgelegenheiten“, Punkt 4:

„Bei Arbeiten mit ätzenden oder reizenden Arbeitsstoffen, wie Säuren, Laugen, Lacken, Lösemittel, Entfettungsmittel oder Mineralöle, müssen außerdem geeignete Hautschutz- und Hautpflegemittel sowie bei Arbeiten mit infektiösen Arbeitsstoffen auch geeignete Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.“

Mittels der ARAD Schutzcreme werden diese gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

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